STEUERLICHE IMMOBILIENBEWERTUNG
Den Wert einer Immobilie für das Finanzamt richtig berechnen
Da das Finanzamt bei einer Erbschaft oder Schenkung den Wert einer Immobilie mittels gesetzlichen Grundlagen nach einem standardisierten, pauschalen Verfahren berechnet, kann Ihnen im Feststellungsbescheid eine zu hohe Steuerlast zugrunde gelegt werden. Denn dieses Verfahren berücksichtig z. B. Lage oder Ausstattung einer Immobilie nicht.
Halten Sie den Wert des Feststellungsbescheids für zu hoch, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wir als Sachverständige können Ihnen nach §198 BewG ein qualifiziertes Gutachten erstellen und den richtigen Verkehrswert ermitteln, um Ihre Steuerlast gegebenenfalls zu senken.
Wenn Sie mit ihrem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind und ein professionelles Gutachten benötigen melden Sie sich gern bei uns!
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